Archiv- und Benutzungsordnung (2024)
Punkt 1
Das Oral-History-Archiv (OHA-WISOG Graz) versteht sich unter Wahrung des österreichischen Daten- und Personenschutzes als Serviceeinrichtung für die wissenschaftliche Forschung.
Punkt 2
Grundsätzlich sind vier Personengruppen unterscheidbar:
- Die Zeitzeug:innen (im Weiteren: Erste), welche Interviews/Objekte (im Weiteren: Materialien) an das OHA-WISOG Graz gegeben haben,
- das OHA-WISOG Graz (Zweite),
- die BenutzerInnen (Dritte)
- allfällige andere Personen inkl. Rechtsnachfolger der Zeitzeug:innen (Vierte).
Punkt 3
Das OHA-WISOG Graz ist für Personen, die ein wissenschaftliches, berufliches oder ernstliches Forschungsinteresse haben, öffentlich zugänglich. Erscheint jedoch die Vertrauenswürdigkeit oder fachliche Qualifikation einer Person nicht ausreichend gegeben, so ist die Archivleitung berechtigt, die Benützung zu verweigern.
Jede Benützerin/Jeder Benützer ist verpflichtet, die nachstehenden Benützungsbestimmungen einzuhalten und den Anweisungen des Archivpersonals nachzukommen. Die Nichteinhaltung oder Nichterfüllung dieser Bedingungen kann eine Einschränkung des Benützungsrechts bzw. den befristeten Ausschluss von der Benützung nach sich ziehen.
Punkt 4
Jede Benützerin/jeder Benützer hat das Benutzungsformular für jedes Kalenderjahr der Archivbenützung sowie für jedes Arbeitsthema gesondert vollständig auszufüllen und verbindlich eigenhändig zu unterfertigen. Im Benutzungsformular werde die Daten der Benutzer:innen, der Verwendungszeck der Benutzung des Archives sowie die verwendeten Materialien erhoben. Im Benutzungsformular wird auch die Archiv- und Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen und eine Verpflichtung zur Einhaltung des Daten- und Personenschutzes eingegangen. (vgl. Punkt 10) Über Wunsch erhält die Benützerin/der Benützer eine Kopie des Benutzungsformulars ausgehändigt.
Informationen zu den Datenverarbeitungen finden Sie in der diesbezüglichen Datenschutzerklärung online unter https://wirtschaftsgeschichte.uni-graz.at/de/forschung/oral-history-archiv/ bzw. auch zur Einsichtnahme physisch aufliegend im Oral-History-Archiv (OHA-WISOG Graz).
Punkt 5
Alle im Archiv aufbewahrten Materialien inkl. deren digitalisierte und transkribierte Fassungen sind für wissenschaftliche Forschungszwecke für Dritte (s. Punkt 2) unter Wahrung des Daten- und Personenschutzes uneingeschränkt und kostenfrei einsehbar und unter nach Punkt 13 nutzbar.
Das OHA-WISOG Graz behält sich in jedem Fall eine grundsätzliche Entscheidung zur Freigabe gewünschter Materialien vor. Insbesondere die Prüfung des wissenschaftlichen Forschungszweckes und der wissenschaftlichen Verwendung der Materialien steht dabei im Mittelpunkt.
Die Weitergabe von allfälligen Kopien/Vervielfältigungen oder auch nur Abschriften durch Benutzer:innen an Dritte ist streng untersagt!
Eine Verwendung/Verwertung der Materialien außerhalb der im Benutzungsformular angegebenen Gründe der Benutzung des Archives und der dort vereinbarten Verwendung/Verwertung in nicht erlaubt.
Punkt 6
Es werden keine Originalmaterialien (transkribierte Interviews bzw. Originalkassetten) außer Haus gegeben. Kostenpflichtige Kopien von Transskripten und digitalen Tonaufnahmen können am Institut in Auftrag gegeben werden.
Punkt 7
Aus den Interviews dürfen Gesprächsteile in wissenschaftlichen Veröffentlichungen oder wissenschaftlichen Veranstaltungen oder öffentlichen Publikationen (Zeitungen, Radio) wiederverwendet werden. Alle Text- oder Tonstellen, die von Benutzer:innen aus den Interviews zitiert werden, sind mit dem Kürzel „Signatur, OHA-WISOG Graz“ (Bsp. AL43, OHA-WISOG Graz) zu versehen. Das Copyright verbleibt in jedem Falle beim OHA-WISOG Graz.
Punkt 8
Materialien aus dem OHA sind in erster Linie transkribierte oder digital wiedergegebene Interviews und die dazugehörigen sozioökonomischen Datenangaben. Diese können von Benutzer:innen eingesehen und für wissenschaftliche Zwecke herangezogen werden.
Die namentliche Nennung von Personen in Textstellen, die von Benutzer:innen aus den Interviews zitiert werden, ist aus Gründen des Daten- und Personenschutzes nicht gestattet, es sei denn, die genannten Personen standen (stehen) im sogenannten öffentlichen Leben. Ansonsten sind alle sozioökonomischen Daten (persönlichen Angaben) zu (Ersten und Vierten) Personen (s. Punkt 2) bei einer etwaigen Veröffentlichung zu den Interviewpartner:innen fast vollzählig vorhanden, zugänglich und nach den Richtlinien nach Punkt 7 zu zitieren. Jede Benützerin/jeder Benützer ist verpflichtet, bei Zitaten, die sich auf Bestände des OHA beziehen, die Herkunft vollständig und genau anzugeben.
Punkt 9
Die Anfertigung von Kopien aus Archivalien ist nur innerhalb des Archives möglich und bedarf der Genehmigung durch die Leiterin/den Leiter des Archivs.
Punkt 10
Die gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. 1936/111, in der jeweils geltenden Fassung, die des Datenschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 165/1999 sowie der der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung [EU] 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates), in der jeweils gültigen Fassung, sind einzuhalten.
Die Benutzerin bzw. der Benutzer trägt diesbezüglich die alleinige Verantwortung für die Wahrung der Urheberschutz-, Persönlichkeitsschutz- und Datenschutzrechte.
Punkt 11
Für Inhalt und Form der auf Beständen des OHA beruhenden Veröffentlichungen übernimmt das Archiv keinerlei Verantwortung.
Punkt 12
Alle archivierten Interviews, die als nicht gesperrt gekennzeichnet sind, sind für wissenschaftliche Arbeiten wie Seminar-, Diplom-, Master-, oder Magisterarbeiten bzw. Dissertationen an allen Hochschulen frei zugängig und können nach den Richtlinien des OHA zitiert werden. Interviews, die als gesperrt archiviert sind, dürfen unter Rücksprache mit dem Leiter des OHA anonymisiert zitiert werden. (vgl. Punkt 7) Sämtliche anderen wissenschaftlichen Arbeiten (Publikationsvorhaben), die unter Benützung von Archivmaterial entstanden sind, müssen vor ihrer Publikation dem Leiter des OHA zur Einsichtnahme vorgelegt werden.
Die Benutzer:innen sind verpflichtet, von allen Publikationen, Diplomarbeiten, Dissertationen und Habilitationen dem Oral History Archiv Graz (gemäß den Bestimmungen § 11 Abs. 3 des Bundesarchivgesetzes) sogleich nach dem Erscheinen unaufgefordert und kostenlos ein Belegexemplar zu übergeben.
Punkt 13
Im Falle von Anfragen um schriftliche Auskünfte ist das Archiv zur Information über den angesprochenen Bestand verpflichtet. Darüber hinaus orientiert sich die Beantwortung am allgemeinen Interesse an der Fragestellung und an der sonstigen dienstlichen Beanspruchung des Archivpersonals. Das Archiv ist nicht zu Auskünften verpflichtet, deren Beantwortung Recherchen im unzumutbaren Umfang erfordern oder die sich auf Tatbeständen und Fakten beziehen, die aus der wissenschaftlichen Literatur bzw. in im Druck erschienenen Unterlagen erschlossen werden können.
Punkt 14
Kostenfreie Angelegenheiten sind Anfragen und sonstige Ersuchen von Personen, deren gewünschte Leistung ohne besonderen zeitlichen oder kostenmäßigen Aufwand erbracht werden kann. Dazu zählen insbesondere Auskünfte nach dem Vorhandensein von Materialien zu bestimmten Themenbereichen oder die allgemeine Beratung von Benützern des OHA, die ein gewisses Mindestmaß an Fachkenntnissen im Umgang mit Interviews erfordern.
Übersendungen von Materialien auf digitalem Wege sind möglich und je nach Datenmenge und Auftragsvolumen kostenfrei, wobei im Einzelfall die Möglichkeit besteht, nach der Abgabe des vollständig ausgefüllten Benutzungsformular und einer Ausweiskopie (amtliches Dokument) per Post oder Fax, digitale Dateien per E-Mail zugesandt zu bekommen.
Punkt 15
unter der E-mail-Adresse: oh-archiv(at)uni-graz.at
oder schriftlich unter der Adresse:
Institut für Wirtschafts-, Sozial- und Unternehmensgeschichte
OH-Archiv-WISOG Graz
Universitätsstraße 15/F/2, 8010 Graz.