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Archiv- und Benutzungsordnung

Punkt 1

Das Oral-History-Archiv Graz (OHA-WISOG Graz) versteht sich unter Wahrung des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) als Serviceeinrichtung für die wissenschaftliche Forschung.

Punkt 2

Grundsätzlich sind vier Personengruppen unterscheidbar:

  • Die ZeitzeugInnen (im weiteren: Erste), welche Interviews/Objekte (im weiteren: Materialien) an das OHA-WISOG Graz gegeben haben,
  • das OHA-WISOG Graz (Zweite),
  • die BenutzerInnen (Dritte), sowie
  • allfällige andere Personen inkl. Rechtsnachfolger der ZeitzeugInnen (Vierte).

 

Punkt 3

Das OHA-WISOG Graz ist für Personen, die ein wissenschaftliches, berufliches oder ernstliches Forschungsinteresse haben, öffentlich zugänglich. Erscheint jedoch die Vertrauenswürdigkeit oder fachliche Qualifikation einer Person nicht ausreichend gegeben, so ist die Archivleitung berechtigt, die Benützung zu verweigern.

 

Punkt 4

Jede Benützerin/jeder Benützer hat das BenützerInnenblatt für jedes Kalenderjahr der Archivbenützung sowie für jedes Arbeitsthema/Projekt gesondert vollständig auszufüllen und die "Rechtsverbindliche Erklärung" eigenhändig zu unterfertigen. Über Wunsch erhält die Benützerin/der Benützer eine Kopie der Allgemeinen Benützungsbedingungen und der "Rechtsverbindlichen Erklärung" des BenützerInnenblattes ausgehändigt. Das BenützerInnenblatt enthält vor allem die Angabe von Gründen der Benutzung des Archives (Dissertation, wiss. Publikation etc.) und Angaben zur geplanten Verwendung/Verwertung des Archivmaterials (als einfaches Zitat, zur Wiedergabe bei Ausstellungen etc.). Die "Rechtsverbindliche Erklärung" enthält vor allem die Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen des DSG und der EU-DS-GVO.

 

Punkt 5

Alle im Archiv aufbewahrten Materialien inkl. deren digitalisierte und transkribierte Fassungen sind für wissenschaftliche Forschungszwecke für Dritte (s. Punkt 2) unter Wahrung des Datenschutzes uneingeschränkt und kostenfrei einsehbar und unter nach Punkt 13 nutzbar.

Das OHA-WISOG Graz behält sich in jedem Fall eine grundsätzliche Entscheidung zur Freigabe gewünschter Materialien vor. Insbesondere die Prüfung des wissenschaftlichen Forschungszweckes und der wissenschaftlichen Verwendung der Materialien steht dabei im Mittelpunkt.

Die Weitergabe von allfälligen Kopien/Vervielfältigungen oder auch nur Abschriften durch BenutzerInnen an Vierte (s.Punkt 2) ist streng untersagt!

Eine Verwendung/Verwertung der Materialeien außerhalb der im BenützerInnenblatt angegebenen Gründe der Benutzung des Archives und der dort vereinbarten Verwendung/Verwertung in nicht erlaubt.

 

Punkt 6

Es werden keine Originalmaterialien (transkribierte Interviews bzw. Originalkassetten) außer Haus gegeben. Kostenpflichtige Kopien von Transskripten und digitalen Tonaufnahmen können am Institut in Auftrag gegeben werden. Übersendungen von Materialien auf digitalem Wege sind möglich.

 

Punkt 7

Aus den Interviews dürfen Gesprächsteile in wissenschaftlichen Veröffentlichungen oder wissenschaftlichen Veranstaltungen oder öffentlichen Publikationen (Zeitungen, Radio)wiederverwendet werden. Alle Text- oder Tonstellen, die von BenutzerInnen aus den Interviews zitiert werden, sind mit dem Kürzel „Int.Nr. XY, OHA-WISOG Graz“ zu versehen. Das gleiche gilt für andere Materialien (etwa „Foto Nr. XY, OHA-WISOG Graz“). Das Copyright verbleibt in jedem Falle beim OHA-WISOG Graz.

 

Punkt 8

Materialien aus dem OHA sind in erster Linie transkribierte oder digital wiedergegebene Interviews, und die dazugehörigen sozioökonomischen Datenangaben. Diese können von BenutzerInnen einge-sehen und für wissenschaftliche Zwecke herangezogen werden.

Die namentliche Nennung von Personen in Textstellen, die von BenutzerInnen aus den Interviews zitiert werden, ist aus Gründen des Daten- und Personenschutzes nicht gestattet, es sei denn, die genannten Personen standen (stehen) im sogenannten öffentlichen Leben. Ansonsten sind alle sozio-ökonomischen Daten (persönlichen Angaben) zu (Ersten und Vierten) Personen bei einer etwaigen Veröffentlichung zu den InterviewpartnerInnen fast vollzählig vorhanden, zugängig und nach den Richtlinien nach Punkt 7 zu zitieren. Jede Benützerin/jeder Benützer ist verpflichtet, bei Zitaten, die sich auf Bestände des OHA beziehen, die Herkunft vollständig und genau anzugeben.

 

Punkt 9

BenutzerInnen füllen ein Benutzungsformular aus, welches Daten der BenutzerInnen und verwendete Materialien sowie eine Erklärung der BenutzerInnen enthält, in dem der Verwendungszeck der Benutzung des Archives angeführt wird. Im Benutzungsformular wird auch die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen und eine Verpflichtung zur Einhaltung des Daten-und Personenschutzes eingegangen.

 

Punkt 10

Die Anfertigung von Kopien aus Archivalien ist nur innerhalb des Archives möglich und bedarf der Genehmigung durch den Leiterin/den Leiter des Archivs.

 

Punkt 11

Die gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. 1936/111, in der jeweils geltenden Fassung und die des Datenschutzgesetzes (EU-DSGVO mit Wirksamkeit vom 25. Mai 2018) sind einzuhalten. 

Punkt 12

Für Inhalt und Form der auf Beständen des OHA ruhenden Veröffentlichungen übernimmt das Archiv keinerlei Verantwortung.

 

Punkt 13

Alle vor dem 01.08.2010 archivierten Interviews, die als nicht gesperrt gekennzeichnet sind, sind für wissenschaftliche Arbeiten wie Seminar-, Diplom-, Master-, oder Magisterarbeiten bzw. Dissertationen an allen Hochschulen frei zugängig und können nach den Richtlinien des OHA zitiert werden. Interviews, die als gesperrt archiviert sind, dürfen nur anonymisiert zitiert werden. Nach individuellem BenutzerInnenwunsch können auch mögliche Kontaktadressen zu interviewten Personen bzw. Rechts-nachfolgern vermittelt werden, deren Angaben gesperrt sind. Sämtliche anderen wissenschaftlichen Arbeiten (Publikationsvorhaben), die unter Benützung von Archivmaterial entstanden sind, müssen vor ihrer Publikation dem Leiter des OHA zur Einsichtnahme vorgelegt werden.

 

Punkt 14

Im Falle von Anfragen um schriftliche Auskünfte ist das Archiv zur Information über den angesprochenen Bestand verpflichtet. Darüber hinaus orientiert sich die Beantwortung am allgemeinen Interesse an der Fragestellung und an der sonstigen dienstlichen Beanspruchung des Archivpersonals. Das Archiv ist nicht zu Auskünften verpflichtet, deren Beantwortung Recherchen im unzumutbaren Umfang erfordern oder die sich auf Tatbeständen und Fakten beziehen, die aus der wissenschaftlichen Litera-tur bzw. in im Druck erschienenen Unterlagen erschlossen werden können.

 

Punkt 15

Kostenfreie Angelegenheiten sind Anfragen und sonstige Ersuchen von Personen, deren gewünschte Leistung ohne besonderen zeitlichen oder kostenmäßigen Aufwand erbracht werden kann. Dazu zählen insbesondere Auskünfte nach dem Vorhandensein von Materialien zu bestimmten Themenbereichen oder die allgemeine Beratung von Benützern des OHA, die ein gewisses Mindestmaß an Fach-kenntnissen im Umgang mit Interviews erfordern.

Übersendungen von Materialien auf digitalem Wege sind möglich und je nach Datenmenge und Auf-tragsvolumen kostenfrei, wobei immer die Möglichkeit besteht, nach der Abgabe des vollständig ausgefüllten Benutzerblattes und einer Ausweiskopie (amtliches Dokument) per Post oder Fax, digitale Dateien per E-Mail zugesandt zu bekommen.

 

Punkt 16

Anfragen unter der Telefonnummer: +43 (0)316 380 3521,

oder unter der E-mail-Adresse: philipp.lesiak(at)uni-graz.at,

oder schriftlich unter der Adresse:

Institut für Wirtschafts-, Sozial- und Unternehmensgeschichte, OHA-WISOG Graz, Universitätsstraße 15/F2, 8010 Graz

Kontakt

Institutssekretariat
Universitätsstraße 15/F2 8010 Graz
Fax:+43 (0)316 380 - 9535

Öffnungszeiten:
Nur nach Vereinbarung via wisog@uni-graz.at!

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